Residents - Fester Schreibtisch Geschäftsbedingungen und Konditionen

Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 08. Juli 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Leistungen der Reubke Coworking GmbH (im Folgenden auch "Reubke"), die in der Mansfelder Str. 1 in 06108 Halle unter den Markennamen "Coworking am Klaustor" oder "Klaustor Coworking" erbracht werden.

Geschäftsbedingungen der Nutzenden haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine Geltung.

1. Vorbemerkungen

Klaustor Coworking / Coworking am Klaustor / Coworking Space / Space / Objekt / Gebäude

bezeichnet das gesamte Objekt Mansfelder Str. 1 in 06108 Halle.

Tarif / Ticket

bezeichnen die jeweiligen Vertragsarten und damit verbunden Leistungen, die den Nutzer:innen des Coworking Space mit Buchung eines Tickets / Tarifs zur Verfügung stehen.

Nutzende / Nutzerinnen

sind natürliche Personen, die die Leistungen des Coworking Space in Anspruch nehmen und auf deren Namen das Ticket / der Tarif ausgestellt wird. Diese müssen nicht mit den jeweiligen Vertragspartnern der Reubke Coworking GmbH überein stimmen. Die Inanspruchnahme eines Tickets / Tarifs ist immer personengebunden.

2. Leistungsumfang

2.1. Nutzungskategorien

Jede nutzende Person ist berechtigt, einen Platz, welchen sie nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten des Coworking Spaces frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen.

Je nach vertraglich abgeschlossenem Paket erhalten die Nutzenden Anspruch

• auf die exklusive Nutzung eines Büroraums,

• auf die exklusive Nutzung eines festgelegten Arbeitsplatzes,

• auf die Nutzung eines freien Arbeitsplatzes nach Wahl

• auf die Nutzung eines Schulungsplatzes im Rahmen von Fortbildungen

Für jede Nutzungsform gelten eigene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang, der im jeweiligen Tarif definiert ist und Teil der Vereinbarung zwischen der Reubke Coworking GmbH und den Nutzenden werden.

2.2 Allgemeine Grundlagen der Nutzung der Räumlichkeiten

2.2.1 Art der Nutzung

Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt zur Durchführung allgemeiner Bürotätigen an den Schreibtischen und Gemeinschaftsflächen sowie für Meetings, Kundengespräche und Präsentationen.

2.2.2 Allen Coworking-Tarifen ist gemein:

+ die Nutzung des Internets für die persönliche Arbeit. Dies schließt z.B. den Betrieb von Servern, Cryptominern, Sharing-Plattformen und ähnlichem aus.

+ die Stromnutzung im für Bürotätigkeiten angemessenem Umfang

+ die Nutzung des Besprechungsraumes entsprechend den Zusatzbedingungen der jeweiligen Nutzungskategorie.

+ die Nutzung des Farbdruckers, Kopierers und Scanners im angemessenen Umfang für die persönliche geschäftliche Korrespondenz u.ä. (Fair Use Policy). Insbesondere der Druck von Werbebriefen, Flyern etc. ist ausgeschlossen, sofern hierzu nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

+ der Zugang zum Gebäude zu den im jeweiligen Tarif eingeräumten Zeiten.

2.2.4 Von der Nutzung ausgeschlossene Bereiche

Folgende Räume sind ausdrücklich von der Nutzung ausgeschlossen und dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis von Mitarbeitenden der Reubke Coworking GmbH oder von ihr beauftragten Personen betreten werden:

* Das Magazin im 04 OG

* Der Spitzboden und Turm

* Die Lagerräume im Kellerbereich

2.3 Persönlicher Zugang und Besucher

Der Zutritt zum Coworking Space erfolgt mittels der kostenfreien App der Nuki Home Solutions GmbH. Die Zugangsberechtigung hängt von den Regelungen des jeweiligen Tarifs ab. Der Zugang wird von der Reubke GmbH bei Buchung eines Tarifs individuell eingerichtet und ist nur für die registrierten Nutzer:innen bestimmt.

Das Übertragen oder Teilen eines Zugangs zwischen mehreren Personen ist nicht zulässig.

Besuche von Gästen sind im Rahmen der Hausordnung gestattet. Die einladende Person haftet für den Gast.

Besuchende können kostenfrei in der Cafeteria oder in den Besprechungsräumen empfangen werden.

Für die Nutzung eines Arbeitsplatz ist unabhängig von der Nutzungsdauer durch das einladende Coworking-Mitglied ein Tagesticket zu buchen. D.h. sobald eine besuchende Person an einem der Schreibtische Platz nimmt, ist ein Tagesticket notwendig, unabhängig davon, ob diese Person den Schreibtisch für wenige Minuten oder für mehrere Stunden in Beschlag nimmt.

2.4 Nutzungsbedingungen Schulungsplatz

Der Schulungsraum ist ausschließlich für die Nutzung im Rahmen von Fortbildungen vorgesehen. Dieser Raum und die darin  befindlichen  Arbeitsplätze stehen nicht als Coworking-Arbeitsplätze zur Verfügung, deshalb gelten von 2.2 abweichende Bedingungen.

Anders als die Coworking-Arbeitsplätze sind die Schulungsarbeitsplätze nicht an feste Personen gebunden. Die Anbieter von Aus- und Weiterbildungen können im Schulungsraum feste Plätze buchen, die von mehreren Personen nutzbar sind.

Im Basistarif ist die Nutzung eines Schulungsplatzes auf drei Personen pro Monat beschränkt. Weitere Personen-Kontingente sind hinzubuchbar.

Die Schulungsplätze sind mit einem Schreibtisch und einem Bürostuhl ausgestattet, weitere Ausstattungsmerkmale wie Monitore, Headsets, Kameras etc. sind ggf. und je nach Tarif hinzubuchbar.

Die Aufteilung der Nutzungszeiten auf die Schulungsteilnehmenden obliegt dem Bildungsträger. Die Reubke Coworking GmbH gestattet den Schulungsteilnehmenden die Nutzung des Arbeitsplatzes nach First come, First Serve. Sollte es zu Terminkonflikten zwischen Schulungsteilnehmenden kommen, können diese NICHT auf Plätze im Coworking ausweichen.

Damit die Schulungsteilnehmenden Zugang zum Gebäude und zum Schulungsraum erhalten, müssen diese vorab vom Bildungsträger bei der Reubke Coworking GmbH mit Namen und Kontaktdaten (Email, Telefon) angemeldet werden.

Um die Qualität der Fortbildungsveranstaltungen sicherzustellen, sind von allen im Schulungsraum anwesenden Personen Headsets mit Mikrofonarm zu benutzen.

Da die Schulungsteilnehmenden nicht Mitglied im Coworking werden, entfällt für diese:

+ die Nutzung der Cafeteria

+ der Bezug von Getränken

+ die Nutzung der Besprechungsräume

+ die Nutzung des Druckers im separaten Coworking-Bereich

2.4 Hausordnung

Die Reubke Coworking GmbH kann jederzeit eine allgemeine, für alle Nutzenden gültigen Hausordnung aufstellen.

Die Einführung, Änderung oder Abschaffung der Hausordnung berechtigt nicht zur Kündigung des Nutzungsvertrags oder zur Minderung der Nutzungsgebühren sofern diese die im jeweiligen Tarif der Nutzenden vereinbarten Leistungen nicht einschränkt.

2.5 Nutzung zusätzlicher Infrastruktur

Klaustor Coworking ist mit umfangreicher zusätzlicher Infrastruktur ausgestattet, die in den Tarifen nicht gesondert aufgeführt sind. Dazu gehören:

* Kabinen für Video- und Telefon

* Audio-Anlagen

* Beamer und Leinwand

* Monitore

* Großbildschirme

* Küche in der Cafeteria

* Kühlschränke

* Kaffemaschine

Reubke Coworking GmbH kann bei Bedarf für die Nutzung dieser Bestandteile der Infrastruktur Bedingungen festlegen, die den Nutzenden über Aushänge, Email oder den Loggin-Bildschirm des Coworking Spaces bekannt gegeben werden. Diese sind Teil der Hausordnung und können jederzeit von der Reubke Coworking GmbH angepasst werden.

Die Liste dieser zusätzlichen Infrastruktur kann jederzeit um weitere Einträge erweitert werden.

Die Nutzungsbedingungen können für unterschiedliche Tarife unterschiedlich gestaltet werden.

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Bestandteilen der allgemeinen Infrastruktur berechtigt die Reubke Coworking GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

3. Postempfang / Sendungsannahme

3.1 Sendungsannahme

Die Mitarbeitenden der Reubke Coworking GmbH nehmen aus organisatorischen Gründen und aus Haftungsgründen keine Brief- oder Paketsendungen für Nutzende an.

Für den Empfang von Briefpost besteht die Option der Buchung eines Briefkastens, für den Empfang von Paketen kann die DHL-Packstation genutzt werden, z.B. vor Mansfelder Str. 15.

3.2 Briefkasten und Firmen-/Empfängerverzeichnis

+ Die Buchung eines Briefkastens ist nur gegen Identitätsnachweis und Erteilung einer Lastschrift möglich. Die Bankverbindung muss auf den Namen des Mieters lauten.

+ Die Nennung auf dem Verzeichnis der in der Mansfelder Str. 1 ansässigen / mit Briefkasten vertretenen Firmen o. Personen sowie die Beschriftung des Briefkastens erfolgen ausschließlich mit den Namen des Anmietenden.

+ Die Mietpartei erhält gegen Kaution einen (1) Schlüssel. Die Kaution wird bei Beendigung des Nutzungsvertrags und Rückgabe des Schlüssels erstattet, sofern das Kundenkonto vollständig ausgeglichen ist.

+ Nur der Mieter ist im Falle einer Kündigung für die Einrichtung von Nachsendeaufträgen etc. zuständig. Dies gilt auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Reubke, z.B. im Falle des Zahlungsverzugs.

+ Erfolgt im Rahmen der Beendigung des Nutzungsvertrags keine ordnungsgemäße Abholung evtl. vorhandener Briefe und Sendungen, ist die Reubke nicht zur Aufbewahrung verpflichtet. Es erfolgt keine Rücksendung vorhandener Sendungen an die Absender und keine Benachrichtigung, weder an die Absender noch an den Mieter. Die Reubke kann nach Ablauf des Vertragsverhältnisses den Inhalt des Briefkastens entsorgen und den Briefkasten an neue Interessenten vermieten.

Eine Haftung der Reubke für eventuelle Folgen aufgrund des Verlusts von Sendungen ist ausgeschlossen.

+ Die reine Anmietung eines Briefkastens beinhaltet keine Zugangsberechtigung zum übrigen Coworking Space.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für den vereinbarten Tarif ist immer im Voraus zu bezahlen.

Die Buchung von Tarifen oder Zusatzleistungen ist nur über die Nutzung der Webseite klaustor-coworking.de möglich.

Zahlungen werden nur elektronisch akzeptiert, die jeweiligen Zahlungsoptionen werden bei Buchung eines Tarifs angezeigt.

5. Kündigung

Die Kündigungsfristen richten sich nach den Zusatzbestimmungen des jeweiligen Tarifs und gelten jeweils für die Nutzenden und die Reubke Coworking GmbH.

Eine außerordentliche Kündigung durch die Reubke Coworking GmbH ist insbesondere bei Verstößen gegen die Hausordnung möglich.

Eventuell geleistet Kautionen werden binnen fünf Werktagen erstattet.

6. Haftung

Für entstehende Schäden haftet der Vermieter, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Vermieters, seinen gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist vollständig ausgeschlossen.

Insbesondere haftet der Vermieter gegenüber den Mietern nicht für entgangenen Gewinn oder Einkommen, Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien, für Ansprüche Dritter, indirekte oder Folgeschäden oder für Mangelfolgeschäden.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder seiner Verbindung zum Internet). Insofern hat der Mieter selbst für die angemessene Datensicherheit seines Computers und seines Internetanschlusses zu sorgen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Klaustor Coworking diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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